Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat durch die Änderung seiner Fernsehsatzung Fakten geschaffen: in Bayern sollen Streaming-Angebote im Netz unter bestimmten Bedingungen künftig als Rundfunk gelten und nur mit einer Sendelizenz erlaubt werden.

Der einzige Hoffnungsschimmer für bayerische “Internet-Kleinsender” und Videoplattformen:

Youtube-Filmchen dürften also auch künftig nicht reguliert werden, wohl aber Inhalte, die live ins Netz gestreamt werden.

Aber Internetradios werden bereits heute reguliert – und zwar bundesweit:

Alle Landesmedienanstalten regulieren Radio-Streaming-Angebote bzw. Internetradio bereits seit Mitte 2007. Demnach muss das Internetradio genehmigt werden, weil es als “Rundfunk” im Sinn des Rundfunkstaatsvertrags anzusehen ist.

Die Reaktionen in den Blogs sind übrigens vernichtend – und die Folgen für den Standort Bayern (und Deutschland) dürften ebenfalls nicht zu unterschätzen sein. Vor allem, weil auch schon in NRW ähnliche Gedanken durchgespielt worden sind, wie Medienrauschen berichtet.


COMMENTS / 3 COMMENTS

Tja, positiv Denken hilft hier weiter:
Lizenz beantragen (Was kann dagegensprechen, wenn Super RTL, Shopping Sender et. al. auch eine haben)!
Und jetzt kommt es:
Von der GEZ einen Teil der Gebühren einfordern!!
Da freue ich mich schon auf die entsprechende Debatte bei Anne Will.
:-)

Markus Heinisch added these pithy words on Jul 15 08 at 12:43

Das finde ich ja mal voll destruktiv! Ich meine jemand sollte hier mal klagen und damit eine rechtliche Überprüfung anstoßen…

Thomas added these pithy words on Feb 24 09 at 13:07

Meines Wissens ist der ECO (Internetverband) dran die Interessen der Nutzer zu vertreten. Ich finde es auch irre, wie weitreichend da reguliert wird. YouTube hingegen reguliert niemand, da USA.

Frank Huber added these pithy words on Feb 24 09 at 13:10

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BLM: Streaming-Angebote sind Rundfunk und nur mit Sendelizenz erlaubt

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