Der renommierte Kölner Medienrechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht hat einen Beitrag zur “Entfernung des SIM-Lock im Apple iPhone von T-Mobile” veröffentlicht. Der Fachbeitrag erläutert, was passieren kann, wenn man den SIM-Lock entfernt und welche rechtlichen Konsequenzen – speziell in Deutschland – potenziell drohen.
Dr. Weinknechts juristische Bewertung macht deutlich, dass besonders die zivilrechtlichen Konsequenzen für private Nutzer des Apple iPhone nicht zu unterschätzen sind:
“Wer gegen entgegen den vorstehenden Ausführungen den SIM-Lock des iPhone entfernt, verliert damit seine Nutzungsrechte daran und verstößt gegen § 95a UrhG. Ihm drohen daher die in §§ 97 ff. UrhG aufgeführten zivilrechtlichen Sanktionen. Wird der Rechtsverstoß von einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens begangen, so haftet dafür gem. § 100 UrhG auch der Inhaber des Unternehmens.
Strafbar allerdings ist die Entfernung des SIM-Lock und der Einsatz des iPhone mit einer SIM-Lock-freien Telefonkarte für den Benutzer/Eigentümer nicht, soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt (§ 108b UrhG). Die gewerbs- oder außerprivate Entfernung des SIM-Lock ist dagegen strafbar.”
Wer also im Internet öffentlich für eine technische Umgehungslösung wirbt, mit der man ein iPhone SIM-Lockfrei machen kann, der macht sich strafbar.
Auch der Link zu einer Seite mit einer Umgehungslösung ist recht gefährlich: wenn auf der verlinkten Webseite nur über die Umgehungslösung selbst berichtet wird, ohne dass eine kritische Distanz deutlich wird, indem z. B. in dem auf rechtliche Bedenken hingewiesen wird, dann kann man sich ebenfalls wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar machen.
Man sollte also auf diese Unterschiede achten, v.a. wenn man im Rahmen des Bloggen oder im Rahmen der von der Pressefreiheit geschützten redaktionellen Berichterstattung über die Entfernung des SIM-Lock beim Apple iPhone berichtet.
Aber zur Not kann man sich ja immer noch von Rechtsanwalt Dr. Weinknecht kompetent beraten und ggf. vertreten lassen …
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Media-Blog » Archives » Apple iPhone Deutschland-Start zieht 400 Menschen an added these pithy words on Nov 09 07 at 14:26[...] Auf die drohenden rechtlichen Konsequenzen des Einsatzes jeglicher Umgehungssoftware in Bezug auf da…. [...]
Apple-iPhone Deutschland-Flop mit T-Mobile Knebelvertrag und bessere Alternativen added these pithy words on Nov 09 07 at 16:02[...] Apple Exklusiv- Knebelvertrag mit T-Mobile sieht ein Monopol für das Magenta-Moloch vor, das wir alle lieben zu hassen. T-Mobile [...]
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