Es gibt auch noch gute Nachrichten: nach aktueller Rechtssprechung droht keine Abmahnung bei fehlenden Pflichtangaben in eMails. Ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat das nun klargestellt.

Nach diesem Urteil sorgt das Weglassen der Angaben in dem Geschäftsbrief nicht dafür, “den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen”. Aha.

Eine der sonst im Web 2.0 zahlreich vorhandenen Rechtsfallen weniger – meine Signatur in meinen eMails lasse ich aber trotzdem sicherheitshalber drin, sie hat schon vielen geholfen, die meine Rufnummer verlegt hatten …


COMMENTS / ONE COMMENT

[...] Abmahnungen. Allerdings kann aus der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nicht, wie es vereinzelt geschieht, gefolgert werden, dass ein Verstoss gegen die Verpflichtung zur Angabe der Pflichtangaben in [...]

Fehlende Geschäftsangaben in Emails nicht zwingend abmahnfähig at kriegs-recht.de added these pithy words on Sep 02 07 at 9:51

SPEAK / ADD YOUR COMMENT
Comments are moderated.

XHTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Return to Top

Keine Abmahnung für fehlende Pflichtangaben

FRESH / LATEST POSTS

Tagcloud